Wir kennen die lokalen Steuergesetze und Gewohnheiten. Und nützen dieses Know-how gerne bei der steuerlichen Vertretung Ihrer österreichischen Betriebsstätten, Repräsentationsbüros oder Zweigniederlassungen für Sie. Sie erhalten unsere Unterstützung auch im Kontakt mit der Sozialversicherung, dem Firmenbuch oder Gemeinden.
Ebenso bieten wir die Übernahme von Buchhaltung oder Lohnverrechnung an.
Die Buchführung kann in Österreich auch auf Basis elektronisch gespeicherter Dokumente erfolgen. Deshalb bieten wir Ihnen an, die Buchführung auf Basis der von Ihnen für uns gescannten Belege durchzuführen. Die Originaldokumente verlassen auf diese Weise Ihr Unternehmen nicht.
Ausgenommen von dieser Vorgangsweise sind Einfuhr- und Ausfuhrnachweise. Diese sind laut Finanzverwaltungsbehörden im Original vorzulegen.